Berufsabschluss für Erwachsene

Verkürzte berufliche Grundbildung

Im Einvernehmen mit den Vertragsparteien kann die kantonale Behörde in Einzelfällen die berufliche Grundbildung verkürzen. Voraussetzung für eine Verkürzung ist, dass die lernende Person bereits über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügt oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf absolviert hat.

Der Berufsfachschule steht ein Antragsrecht für eine Verkürzung der beruflichen Grundbildung zu (BBV Art. 18). Die Verkürzung erfolgt in der Regel um ein bis zwei Jahre.

Im Gegensatz zu Nachholbildung und Validierung wird bei einer verkürzten beruflichen Grundbildung ein Lehrvertrag abgeschlossen. Teilweise ist eine Anstellung im Teilzeitverhältnis möglich, z.B. im Sozialbereich.

Die verkürzte berufliche Grundbildung wird mit dem herkömmlichen Qualifikationsverfahren abgeschlossen.

Spezielle Ausbildungsgänge

In einzelnen Berufen werden spezielle Ausbildungsgänge für Erwachsene angeboten. Solche Verkürzungen sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Oft handelt es sich zum Beispiel um eine Zweitlehre in einem ähnlichen Berufsgebiet.

Hier zwei Beispiele:

  • Die Branche Polybau bietet verschiedene verkürzte Varianten an, so die 1-jährige Zusatzausbildung für Polybauer EFZ zum Spengler EFZ.
  • Für Berufsumsteiger/innen (Berufsleute und Maturanden/Maturandinnen) bietet auch die Informatikbranche eine verkürzte Grundbildung als Informatiker/in EFZ an.

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